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Ökumenische Sozialethik

„Das Ende der ideologischen und politischen Ost-West-Spaltung, die Überwindung der Apartheid in Südafrika, die Folgen der wirtschaftlichen und finanziellen Globalisierung und die wachsende Beunruhigung über die ökologische Gefährdung der menschlichen Zukunft haben den Bezugsrahmen für das ökumenische Sozialdenken verändert. Im Vordergrund steht heute die Aufgabe, Überleben zu sichern und Leben in Gemeinschaft zu fördern.“
Konrad Raiser, ehem. Generalsekretär des Weltrates der Kirchen, 1996
 
Anders als in Deutschland wurde in der internationalen Ökumene schon zu Beginn des 20ten Jahrhunderts erkannt, dass theologische Ethik nicht nur die Verantwortung des Einzelnen vor Gott zum Thema haben, sondern auch die Verantwortung für und die Gestaltbarkeit von gesellschaftlichen und politischen Institutionen in den Blick nehmen muss. Menschen sind nicht nur als je Einzelne vor Gott für ihre Lebensführung verantwortlich (Individualethik), sondern auch für die komplexen institutionellen Bedingungen, unter denen wir leben und die wir selbst – in unterschiedlichen sozialen Positionen – mitgestalten (Sozialethik). Das Verhältnis von Menschen zu ihrer Umwelt ist durch Institutionen vermittelt. Dabei ist spätestens unter den Bedingungen der Globalisierung und der Klimakatastrophe nicht mehr zu verkennen, dass nur in einem universalen, „ökumenischen“ Horizont  Sozialethik zu betreiben ist.

Mit der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 geht theologische Sozialethik davon aus, dass die soziale und politische Wirklichkeit gleichnisfähig und -bedürftig ist für das Versöhnungshandeln Gottes. Da die Kirche nicht der Gesellschaft als „Wächter“ gegenübersteht, sondern selbst Anteil hat an den Ambivalenzen geschichtlichen Handelns und Urteilens, muss Sozialethik ihre Beiträge in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen, indem sie sich jeweils material sachkundig macht und auf dem Fundament biblischer und theologischer Traditionsbestände Kriterien des Menschen- und Sachgerechten generiert.

Als Metanorm dient ihr dabei zum einen die von der lateinamerikanischen Theologie der Befreiung entwickelte und inzwischen auch in die Urteilsbildung westeuropäischer Theologie übernommene „vorrangige Option für die Armen“. Die Teilhabe und Beteiligung der in einer Gesellschaft am schlechtesten Gestellten an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Prozessen gibt über den Zustand einer Gesellschaft Auskunft. Das Kriterium der ökologischen Nachhaltigkeit zum anderen ist für die Überlebensfähigkeit der Gattung unabdingbar.

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