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Verschiedene Blickwinkel auf ein Auslaufmodell?
- "Familie ist und bleibt das Grundmodell für gelebten
Gemeinsinn und
.ist (damit) der Hauptgarant für die
Zukunftsfähigkeit eines Gemeinwesens" (Renate Schmidt,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- "Familie ist der zentrale Ort des Aufwachsens von Kindern
und der Generationen übergreifenden Gemeinschaft sowie die
wichtigste Instanz für Erziehung, Persönlichkeits- und
Charakterbildung. Die Sorge um Lebensunterhalt und soziale Sicherung
gilt insbesondere den Kindern." (Synodenwort der EKHN zum
Thema "Familie" im September 2002)
- "Ehe und Familie sind für den christlichen Glauben
gute Gabe Gottes. Die evangelische Kirche sieht in ihnen die grundlegende
und exemplarische Form menschlichen Zusammenlebens
. und
die beste Form des langfristigen, partnerschaftlichen Zusammenlebens
mit oder ohne Kinder." (EKD-Stellungnahme "Gottes Gabe
und persönliche Verantwortung. Zur ethischen Orientierung
für ein Zusammenleben in Ehe und Familie" ,1998)
In der Stellungnahme der EKD heißt es auch: "Da wo
Kinder geboren werden, entsteht Familie: Familie wird durch Elternschaft
konstituiert." Damit werden alle Verantwortungsgemeinschaften
von ein oder zwei Erwachsenen mit ihren Kindern als Familien anerkannt
..
Familie ist nicht nur überall dort, wo Eltern Verantwortung
für ihre Kinder übernehmen, sondern sie ist auch der
Ort, an dem Kinder für ihre alten Eltern Sorge tragen."
Trotz der hohen Bewertung der Ehe als Grundlage von Familie wird
hier also nicht nur auf die rechtliche Gestalt der Beziehung und
damit der Institution Ehe abgestellt sondern auf die Beziehungen
zwischen den Familienmitgliedern. Damit werden etwas andere Akzente
gesetzt als in dem Leitbild der bürgerlichen Kleinfamilie,
das von einem verheirateten Elternpaar mit seinen leiblichen Kindern
ausgeht.
- Im Grundgesetz werden der Schutz von "Ehe und Familie"
noch "in einem Atemzug" genannt.
Das Bundesverfassungsgericht steht aber der Vielfalt familiären
Lebens und eheähnlicher Lebensgemeinschaften nicht entgegen.
Auch die ehelose Eltern-Kind-Beziehung fällt unter das Schutzgebot
des Grundgesetzes. Familie ist aus der grundsätzlichen Bindung
an die Ehe gelöst. Allerdings betont auch das Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich, dass nicht jede Lebenspartnerschaft der Ehe
gleichgestellt sei (gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder
unverheiratete Paare), sondern die Ehe nach wie vor eine besondere
Stellung behält.
- Vision des Zukunftsforschers Matthias Horx: Familie als zeitlich
begrenztes Projekt zur Reproduktion "Die ersten 35 Jahre
des Lebens dienen der Selbstfindung und Karriere, zwischen 30
und 40 entscheidet man sich für einen Reproduktionspartner,
ohne dass man davon ausgeht, mit ihm den Rest seines Lebens zu
ver-bringen
..Nach der langen Phase der "romantischen
Ehe" folgt zu Beginn des 21. Jahrhunderts die "neue
Genfamilie". Fortpflanzung, Liebe und Sex werden endgültig
getrennt. Diese neuen, genetisch geprägten Familienbeziehungen
können dazu beitragen, die Krise des familiären Lebens
zu mildern. Wenn Reproduktion von Liebe getrennt wird, wird Partnerschaft
auch ent-lastet. Familie muss nicht mehr auf permanenter heißer
Liebe fußen, Partnerschaft muss umgekehrt nicht mehr durch
Kinder "besiegelt" werden. Eine neue Reproduktionsvielfalt
entsteht, in der klassische Vater-Mutter-Kind-Familien nur noch
EIN mögliches Modell darstellen." (Matthias Horx, Die
Millennium-Familie, Der Zukunftsletter 3/2000)
entnommen aus einem Vortrag
von Dr. Brigitte Bertelmann vom 03.07.2003
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