02.03.2017
Sonntagsschutz

Scherf: Sonntagsschutz ist Standortvorteil. Zum „Tag des freien Sonntags“ am 3. März

Darmstadt, 2. März 2017. Anlässlich des „Internationalen Tags des freien Sonntages“ am 3. März hat die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, die Bedeutung eines klaren Sonntagsschutzes herausgehoben. Gerade inmitten von vielen Veränderungsprozessen sei es wichtig, „dass eine Gesellschaft Zeiten und Räume dafür hat, menschliches Miteinander jenseits von Konkurrenzdruck und Wettbewerb möglich zu machen“, erklärte Scherf am Donnerstag (2. März) in Darmstadt. Der internationale Tag des freien Sonntags geht auf den römischen Kaiser Konstantin zurück, der am 3. März des Jahres 321 den Sonntag zum Feiertag erklärte.
Garant für sozialen Frieden
Solidarität und Weltoffenheit können nach Scherf nur dort reifen, „wo eine Gesellschaft Begegnungen zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch jenseits des beruflichen Alltags und dem Ausleben von Konsumwünschen ermöglicht“. Den starken Sonntagsschutz in Deutschland bezeichnete sie als „ein Standortvorteil und ein Garant des sozialen Friedens“, so Scherf. Scherf erinnerte auch daran, dass der Sonntag nach christlichem Verständnis „der Ruhetag der Schöpfung“ sei. Er verdeutliche die Würde des Menschen, die nicht an Leistung und Zweck gebunden sei und ermögliche als gemeinsame freie Zeit nicht nur Erholung und Inspiration, sondern auch Gemeinschaft. Scherf: „Menschen sind als soziales Wesen geschaffen und brauchen gemeinsame Freiräume, um Beziehungen aufzubauen und zu pflegen“.
Gemeinsame Freiräume nötig 
Der freie Sonntag gewährleistet nach Scherf zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Dauer im Betrieb Initiative zeigen und Verantwortung übernehmen. Hierzu sei mehr nötig als Fachwissen und handwerkliches Können. „Roboter können auf den freien Sonntag verzichten. Freie Menschen nicht“, so Scherf. Wer im Betrieb Menschen beschäftigen wolle, „die nicht betriebsblind sind, sollte ihnen daher die Zeit gewähren, ihren Horizont zu weiten – in Vereinen und im Freundeskreis, in der Familie und nicht zuletzt im Gottesdienst“. Der freie Sonntag sei deshalb kein Relikt der Vergangenheit, wie manchmal behauptet, sondern eine „zeitgemäße Antwort auf die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse der Gegenwart“.
Im Dienst der Menschenwürde
Die jüngsten Entscheidungen zum Sonntagsschutz hätten unter Rückgriff auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2009 durchgängig diese unverzichtbare Funktion des arbeitsfreien Sonntags für die menschliche Ausgestaltung unseres Gemeinwesens in den Vordergrund gestellt, führte Scherf weiter aus. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heiße es dazu ausdrücklich: „Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient“.
Pfarrer Volker Rahn, Pressesprecher