|
Für juristische Fragen in Bezug auf die
Verpachtung von Kirchenland steht Ihnen in der EKHN-Kirchenverwaltung
die Abteilung "Grundstücksverwaltung und -angelegenheiten" zur
Verfügung:
Herr Lutz Kanert
Tel. 06151/405586
Postanschrift:
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Für landwirtschaftliche Fragen in Bezug auf die Verpachtung
von Kirchenland steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. Maren Heincke,
Zentrum Gesellschaftliche
Verantwortung der EKHN
Tel. 06131/2874447
Mögliche Kriterien für die Vergabe von kirchlichem
Pachtland
Kirchvorstände machen oft die Erfahrung, dass bei begehrtem Pachtland
der sicherste Pachtgrundsatz lautet: Ärger ist vorprogrammiert!
Erste Anregungen für ein glaubwürdiges kirchliches Handeln in
Bezug auf eine gerechte Kirchenlandverpachtung können folgende Vergabekriterien
bieten:
Kirchenzugehörigkeit
- Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche
- Zugehörigkeit zur Katholischen
Kirche
- Zugehörigkeit zu einer Kirche der „Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen in Deutschland“
Wirtschaftliche bzw. soziale Bedürftigkeit/Verträglichkeit
- z.
B. ökonomisch erforderliche Mindestflächengrößen
von Betrieben
- z. B. traditionell lange, kontinuierliche Verpachtung
an den gleichen Pächter
- z. B. räumliche Nähe des Pächterbetriebs
zur Pachtfläche
(Pächter aus dem Dorf)
Ökologische Verträglichkeit der Bewirtschaftung
- Z. B. Anerkannter
Betrieb des Ökologischen Landbaus
- Z. B. Einhaltung des kirchlichen Klärschlammausbringungsverbots
- Z.
B. Einhaltung des kirchlichen Anbauverbots von gentechnisch
veränderten
Pflanzen
- Z. B. Beitrag zur Landschaftspflege
Tierethische Kriterien
- Z. B. Artgerechte Tierhaltung
Höhe des Pachtpreisangebots
Die Kirchenvorstände müssen individuell entscheiden und die örtlichen
Kriterien gegeneinander abwägen. In einigen Landeskirchen gibt es transparente
Punktesysteme für Verpachtungskriterien. In anderen Kirchengemeinden
wird gelost.
Für Fragen steht Ihnen gerne Dr. Maren Heincke zur Verfügung:
Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN
Tel. 06131/2874447
|