Mobilfunk

Beschluss der EKHN-Synode zu Mobilfunkanlagen auf Kirchtürmen - April 2001

Mit dem zunehmenden Gebrauch von Mobiltelefonen steigt der Bedarf am Ausbau der Mobilfunknetze. Für die Sendestationen sind Kirchtürme aus der Sicht von Netzbetreibern willkommene kostengünstige Standorte. Viele Gemeinden in ganz Deutschland werden daher mit Anfragen der Mobilfunkbetreiber konfrontiert. Mit der Einführung der UMTS-Technik verschärft sich die Problematik, der Bedarf an Sendeanlagen wird sich vervielfachen. Zu befürchten ist eine Zunahme des noch nicht abschätzbaren Gefahrenpotentials.

Die Umweltbeauftragten des Rates der EKD und die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der EKD (AGU) haben mit ihrer Schrift "Mobilfunk-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden – Eine Stellungnahme aus umweltpolitischer Sicht" Informationen zu diesem Thema zusammengestellt und damit eine Handreichung für Kirchengemeinden erarbeitet.

Die Synode empfiehlt den Gemeinden, die darin enthaltenen Prüfkriterien bei der Bearbeitung einer Mietanfrage zum Betrieb einer Mobilfunkbasisstation auf kirchlichen Gebäuden konsequent anzuwenden. Insbesondere muss jeder Entscheidung eines Gremiums eine öffentliche Diskussion vorausgehen. Ohne einen weitgehenden Konsens, in dem auch Minderheiten berücksichtigt sind, sollte man von der Maßnahme absehen. Der finanzielle Nutzen und Gewinn steht in keinem Verhältnis zu dem durch einen Konflikt entstehenden Schaden und Vertrauensverlust in der Kirchengemeinde und der Bevölkerung. Die Synode bittet auch zu bedenken, dass Kirchtürme in der gesamten Bevölkerung eine besondere symbolische Bedeutung haben.

Angesichts der noch nicht endgültig geklärten Gefahrensituation empfiehlt die Synode im Sinne der verantwortlichen Vorsorge zu handeln. Für alle Mobilfunkanlagen auf Kirchtürmen und kirchlichen Gebäuden schließt sie sich deshalb der Gefahreneinschätzung des ECOLOG-Instituts Hannover an und empfiehlt die Übernahme der Vorsorgegrenzwerte für Bereiche, in denen sich Menschen täglich mehr als 4 Stunden aufhalten (Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Dauerarbeitsplätze). Sie ist sich dessen bewusst, dass viele bestehende Verträge diese engen Grenzwerte nicht enthalten.

Die Tatsache, dass inzwischen mehr als die Hälfte aller Bundesbürger ein Handy besitzt, zeigt, in welchem Ausmaß diese Technologie inzwischen – trotz gesundheitlicher Bedenken – Akzeptanz gefunden hat. Es ist an der Zeit, die Diskussion um den Mobilfunk aus den Expertenrunden in die Gesellschaft zu tragen und sie sachlich und problembewusst zu führen. Hier müssen sich die Kirchen in ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit aller Betroffenen einbringen.

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