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Beschluss der EKHN-Synode zu Mobilfunkanlagen
auf Kirchtürmen - April 2001
Mit dem zunehmenden Gebrauch von Mobiltelefonen steigt der Bedarf
am Ausbau der Mobilfunknetze. Für die Sendestationen sind
Kirchtürme aus der Sicht von Netzbetreibern willkommene
kostengünstige Standorte. Viele Gemeinden in ganz Deutschland
werden daher mit Anfragen der Mobilfunkbetreiber konfrontiert.
Mit der Einführung der UMTS-Technik verschärft sich
die Problematik, der Bedarf an Sendeanlagen wird sich vervielfachen.
Zu befürchten ist eine Zunahme des noch nicht abschätzbaren
Gefahrenpotentials.
Die Umweltbeauftragten des Rates der EKD und die Arbeitsgemeinschaft
der Umweltbeauftragten der EKD (AGU) haben mit ihrer Schrift "Mobilfunk-Anlagen
auf kirchlichen Gebäuden – Eine Stellungnahme aus umweltpolitischer
Sicht" Informationen zu diesem Thema zusammengestellt und
damit eine Handreichung für Kirchengemeinden erarbeitet.
Die Synode empfiehlt den Gemeinden, die darin enthaltenen Prüfkriterien
bei der Bearbeitung einer Mietanfrage zum Betrieb einer Mobilfunkbasisstation
auf kirchlichen Gebäuden konsequent anzuwenden. Insbesondere
muss jeder Entscheidung eines Gremiums eine öffentliche Diskussion
vorausgehen. Ohne einen weitgehenden Konsens, in dem auch Minderheiten
berücksichtigt sind, sollte man von der Maßnahme absehen.
Der finanzielle Nutzen und Gewinn steht in keinem Verhältnis
zu dem durch einen Konflikt entstehenden Schaden und Vertrauensverlust
in der Kirchengemeinde und der Bevölkerung. Die Synode bittet
auch zu bedenken, dass Kirchtürme in der gesamten Bevölkerung
eine besondere symbolische Bedeutung haben.
Angesichts der noch
nicht endgültig geklärten Gefahrensituation
empfiehlt die Synode im Sinne der verantwortlichen Vorsorge zu
handeln. Für alle Mobilfunkanlagen auf Kirchtürmen und
kirchlichen Gebäuden schließt sie sich deshalb der Gefahreneinschätzung
des ECOLOG-Instituts Hannover an und empfiehlt die Übernahme
der Vorsorgegrenzwerte für Bereiche, in denen sich Menschen
täglich mehr als 4 Stunden aufhalten (Wohnungen, Schulen,
Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Dauerarbeitsplätze).
Sie ist sich dessen bewusst, dass viele bestehende Verträge
diese engen Grenzwerte nicht enthalten. Die Tatsache, dass inzwischen
mehr als die Hälfte aller Bundesbürger
ein Handy besitzt, zeigt, in welchem Ausmaß diese Technologie
inzwischen – trotz gesundheitlicher Bedenken – Akzeptanz
gefunden hat. Es ist an der Zeit, die Diskussion um den Mobilfunk
aus den Expertenrunden in die Gesellschaft zu tragen und sie sachlich
und problembewusst zu führen. Hier müssen sich die Kirchen
in ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit
aller Betroffenen einbringen.
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