04.03.2019
Sonntagsschutz

70 Jahre Sonntagsschutz im Grundgesetz: „Kühlen Kopf bewahren – Phantasie entwickeln“

Zum Internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März 2019
Darmstadt, 27. Februar 2019. Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tags des freien Sonntags am 3. März hat die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, am Mittwoch (28. Februar) an die besondere Rolle des Sonn- und Feiertagsschutzes im Grundgesetz erinnert. Die verfassungsrechtliche Garantie des Sonntagsschutzes sei „international einzigartig“, sagte Scherf in Darmstadt. In diesem Jahr wird das Grundgesetz der Bundesrepublik 70 Jahre alt. Der Internationale Tag des freien Sonntags geht auf einen Erlass des römischen Kaisers Konstantin zurück, der den Sonntag am 3. März des Jahres 321 zum Feiertag erklärte.

Sonntagsschutz hilft, kühlen Kopf zu bewahren und Phantasie zu entwickeln

Scherf machte darauf aufmerksam, dass der starke verfassungsrechtliche Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage nicht in Zeiten gesellschaftlichen Wohlstands im Grundgesetz verankert worden sei. Die Passagen zum Sonn- und Feiertagsschutz seien „ganz im Gegenteil in Zeiten größter sozialer wie wirtschaftlicher Herausforderungen bewusst aus der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen“ worden. Der Sonn- und Feiertagsschutz sei deshalb „kein vermeintlicher Luxus, sondern unverzichtbares Gestaltungselement freier Gesellschaften“. Dies könne dabei helfen, überkommene Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen sowie „mit kühlem Kopf und erfrischender Phantasie auf neue Herausforderungen zu reagieren“. 

Sonntagsschutz Grundelement einer zukunftsoffenen Verfassung

Aus christlicher Perspektive dient der Sonntag nach Ansicht Scherfs seit jeher „der Besinnung auf die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen, die das Leben für die Einzelnen und ihr Zusammenleben bietet – auch in manchmal schwierigen Zeiten“. Wer glaube, für solche Muße keine Zeit zu haben, schreibe die Vergangenheit einfach fort, ohne sich Neuem öffnen zu können. Nach Scherf verdient es daher höchste Beachtung, dass zu den Grundelementen des Grundgesetzes als „zukunftsoffener Verfassung die Garantie des Sonn- und Feiertagsschutzes gehört“.

Gemeinsame arbeitsfreie Zeiten sind zeitgemäßes Gestaltungselement 

Der rechtliche Schutz gemeinsamer arbeitsfreier Zeiten sei besonders in einer Gesellschaft, die immer vielfältiger und interkultureller werde, wichtig für das Zusammenleben, so Scherf weiter. Es sei aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes nicht realistisch, das Miteinander vieler Lebensentwürfe in einer Gesellschaft lediglich nach ökonomischen oder politischen Gesichtspunkten organisieren zu wollen. Scherf: „Wer miteinander auskommen soll, muss Gelegenheit haben, sich auch jenseits von Beruf und Konsum austauschen und erleben zu können.“ Das Grundgesetz der Bundesrepublik schaffe dafür seit 70 Jahren einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, den es zu bewahren und wertzuschätzen gelte. Pfarrer Volker Rahn, Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau