22.07.2015
Vereinbarkeit Familie und Beruf

Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Eltern, die ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr selbst betreuen möchten und es in keiner Kindertagesstätte unterbringen, können seit rund zweieinhalb Jahren Betreuungsgeld beziehen. Laut Presseberichten erhalten mittlerweile Eltern von rund einer halben Million Kinder die polemisch bezeichnete „Herdprämie“. Doch das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Bund diesen Zuschuss nicht hätte einführen dürfen. Zum Bericht