07.11.2019
Erwerbslosigkeit

Ein Minimum darf man nicht kürzen

Mit seinem lang erwarteten Urteil zu den Hartz- IV-Sanktionen beendet das Bundesverfassungsgericht die Jobcenter-Praxis, bedürftigen Menschen die Grundsicherung ganz oder zu großen Teilen zu streichen. Das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) begrüßt das Urteil ebenso, wie der Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt. Dennoch sind nach wie vor auch künftig Kürzungen um bis zu 30 Prozent erlaubt. Für fast drei Millionen Haushalte im Hartz-IV-Bezug kann es auch weiterhin empfindliche Einschnitte in das Existenzminimum geben.
Der Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) kritisiert die noch möglichen Kürzungen. KWA-Vorsitzende Gudrun Nolte: „Das Bundesverfassungsgericht stoppt nur die schlimmsten Formen des Sanktionierens. Das reicht aus christlicher Perspektive nicht aus. Wir dürfen keinem einzigen Menschen sein Existenzminimum verwehren. Jede und Jeder muss sich darauf verlassen können, in der Not ein Mindestmaß an materieller Versorgung und gesellschaftlicher Teilhabe zu bekommen. Ein Minimum darf man nicht kürzen!“
„Das Argument, dass viele Erwerbslose nur durch die Androhung von Sanktionen in Arbeit gebracht werden können, wird durch die Erfahrungen der kirchlichen Projekte für Erwerbslose widerlegt“, so Marion Schick, Referentin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im ZGV und Mitglied im KWA Bundesausschuss Erwerbslosigkeit, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Sanktionen leisten keinen Beitrag zur Integration.

Hintergrund

Der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt(VKWA) ist ein Fachverband der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der sich im gesellschaftspolitischen Diskurs für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit einsetzt. Das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung ist Mitglied im Verband Kirche, Wirtschaft Arbeitswelt.
Zur Pressemitteilung des VKWA
Zur Pressemitteilung der Diakonie Deutschland