10.01.2020
Erwerbslosigkeit

Übrigens! wussten Sie schon....?

Zum 1. Januar 2020 steigt der Hartz IV - Regelsatz um 8 Euro. Eine alleinstehende Person erhält damit statt 424 Euro nun 432 Euro monatlich. Das ist eine Steigerung von 1,88 Prozent. Die durchschnittliche hessische Inflationsrate von 2019 wird damit um 0,38 Prozent überschritten.
Da der neue Regelsatz von 432 Euro für ein Jahr gültig ist, wird die zukünftige Inflation im Laufe des Jahres die reale Erhöhung von 0,38 Prozent auffressen. Prognosen gehen im Moment von einer Inflationsrate zwischen 1,1 bis 1,6 Prozent für das Jahr 2020 aus.
Dies ist bedenklich, da die Regelsätze schon jetzt nur unzureichend das Existenzminimum absichern. Die Diakonie fordert deshalb seit Jahren, die Regelsätze zu erhöhen. Schon 2018 errechnete sie, dass der tatsächliche Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende rund 150 Euro höher liegt (vgl. www.ekd.de/caritas-und-diakonie-verlangen-hoehere-hartz-iv-leistungen-34934.htm ). Für ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe müsste der Regelsatz somit heute bei mindestens 582 Euro liegen.  

„Aber die bekommen doch auch noch die Miete“

Häufig zu hören ist der Einwand, dass Hartz IV –Empfängern zusätzlich die Miete erstattet würde. Tatsächlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Allerdings nur, wenn diese angemessen sind.
Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt. Dazu ein paar Beispiele (alle Angaben Stand 2018):
In Darmstadt gilt es für angemessen, dass die Wohnung für einen Einpersonenhaushalt maximal 440,33 Euro plus 91 Euro Nebenkosten nicht übersteigt. In Frankfurt werden für eine 50 m² Wohnung je nach Baujahr eine Grundmiete von 456 Euro bis maximal 548 Euro anerkannt. Mainz sieht für einen 1-Personenhaushalt max. 50 m² mit einer Bruttokaltmiete bis 520 Euro als angemessen an. Und die Angemessenheitsgrenze liegt in der Verbandsgemeinde Alzey für eine Person ebenfalls bei maximal 50 m² und einer maximalen Bruttokaltmiete von 392 Euro. Finden Hartz IV-Beziehende keinen Wohnraum zu den als angemessen anerkannten Preisen, finanzieren sie oftmals aus dem Regelsatz Teile der Mietkosten mit. Dadurch wird ihr Budget für das tägliche Leben weiter eingeschränkt.

Erhöhung des Regelsatzes so, dass etwas übrig bleibt

Dass es auch anders geht, zeigen die tariflich vereinbarten Gehaltserhöhungen in verschiedenen Branchen oder auch die der Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie erhalten ab 1. Januar 2020 eine Lohnerhöhung von 3,6 Prozent, eine Erhöhung, die etwa 2,1 Prozent über der aktuellen Inflationsrate in Hessen liegt. Damit werden die Mitarbeitenden real etwas mehr Geld in der Tasche haben als 2019.
Sollte nicht auch bei der Anpassung des Regelsatzes darauf geachtet werden, dass von der Erhöhung noch etwas übrig bleibt?