23.08.2023
Arbeit & Soziales

Teilerlass der Kirchensteuer bei Abfindungen

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN ) erlässt ihren Mitgliedern auf Antrag 50% der auf eine Abfindung entfallenen und vom Finanzamt festgesetzten Kirchsteuer.

Weitere Informationen

Für Rückfragen stehen folgende Ansprechparterinnen zur Verfügung

Anfangsbuchstaben A-N : Frau Bellut  Tel.06151 405-353  
Anfangsbuchstaben O-Z : Frau Trinkaus Tel.06151 405-352
oder Mail