12.05.2016
Biopatente

65. 000 Einsprüche gegen Syngenta-Patent auf Tomaten

Heute wurde ein Masseneinspruch gegen ein Patent des Schweizer Konzerns
Syngenta auf Tomaten dem Europäischen Patentamt (EPA) in München übergeben. An der Aktion beteiligen sich etwa 65.000 BürgerInnen aus 59 Ländern sowie 32 Organisationen.

2015 genehmigte das Europäische Patentamt (EPA) für die Firma Syngenta das Patent EP 1515600 auf Tomaten mit einem hohen Gehalt an sogenannten Flavonolen. Diese gelten als gesundheitsfördernd.
Das Patent erstreckt sich auf die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte. Die „Erfindung“ besteht jedoch lediglich darin, Tomaten aus ihrer Ursprungsregion in Peru mit anderen handelsüblichen Sorten zu kreuzen. Dabei verbietet das europäische Patentrecht ausdrücklich sowohl Patente auf Pflanzensorten als auch Patente auf konventionelle Züchtung.

Mit dem Einspruch soll erreicht werden, dass dieses widerrechtlich erteilte Patent für nichtig erklärt wird. Am EPA wurden bislang etwa 1400 Patentanträge eingereicht, welche die konventionelle Züchtung betreffen; etwa 180 davon sind bereits erteilt.

 

Folgende evangelische Organisationen beteiligen sich an dem Einspruch gegen ein Patent auf herkömmlich gezüchtete Tomaten. Sie unterstreichen damit ihre seit Jahren geäußerte Kritik an der Art und Weise, wie sich das europäische Patentamt EPA über geltendes Recht hinwegsetzt:

 

  • Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen in der EKD (AGU)
  • Brot für die Welt
  • Evangelischer Dienst auf dem Lande (EDL)
  • Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (ZGV)
Pressemitteilung Das Patent Der Einspruch

Kontakt


Dr. Maren Heincke
ZGV und EDL - Referentin ländlicher Raum
Fon +49 (0) 6131 2874447
m.heincke(at)zgv.info

Stig Tanzmann
Brot für die Welt - Referent Landwirtschaft
Fon +49 (0) 30-65211-1820
stig.tanzmann(at)brot-fuer-die-welt.de

Dr. Gudrun Kordecki
Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW und Vorstand AGU
Fon +49 (0) 176 10396477