29.01.2015
Kirchenland

Kein Klärschlamm auf Kirchenland

Regelmäßig gibt es politische Vorstöße, das seit 2003 bestehende Klärschlamm-Ausbringungsverbot der EKHN auszuhebeln. Dieses Verbot bleibt jedoch auf Dauer bestehen. Die EKHN will damit einen Wertverlust ihrer Flächen vermeiden und alle Möglichkeiten offen halten, dass auch zukünftig gesunde Lebens- und Futtermittel auf ihrem Kirchenland produziert werden können.

Beim Klärschlamm besteht ein Konflikt zwischen den Zielen des Nährstoffrecyclings entsprechend des Kreislaufwirtschaftsgrundsatzes und den Zielen des vorsorgenden Bodenschutzes. Denn Klärschlamm enthält einerseits wertvolle Pflanzennährstoffe wie Phosphat sowie organische Substanz und kann deshalb als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Andererseits besteht die Gefahr einer langfristigen Schadstoffanreicherung in den Böden.  

In Kläranlagen stammen die Abwässer aus privaten Haushalten und diversen Gewerbesektoren. Im Klärschlamm liegen die während der Abwasserreinigung herausgefilterten Schadstoffe in konzentrierter Form vor. Zwar wurden während der letzten Jahre die Gehalte von Schwermetallen und anderen Schadstoffen in den Klärschlämmen stark dezimiert. Demgegenüber werden heute andere Stoffe mit human- und ökotoxikologischen Risiken in Verbindung gebracht. Das sind zum Beispiel Tier- und Humanarzneimittel, Hormone oder diverse organische Schadstoffe. Mehrere dieser Stoffgruppen gelten als krebserregend oder bewirken Schädigungen der Fortpflanzungsfähigkeit von Mensch und Tier.  

Dieser unklare Schadstoffmix sollte deshalb gezielt von der Umwellt ferngehalten werden. Stattdessen werden mittels Klärschlammausbringung auf Landwirtschaftsflächen diese Stoffe im Umweltkreislauf belassen und sogar diffus in verschiedenen Ökosystemen verteilt.

Eine umfassende wissenschaftliche Risikobewertung der sehr heterogenen Klärschlämme ist aufgrund von großen Forschungs- und Wissenslücken nach wie vor nicht möglich. Regelmäßig finden zudem starke gesetzliche Verschärfungen der Schadstoffgrenzwerte sowie Erweiterungen der Untersuchungsparameter statt. (Teil-)Verbote für Klärschlamm bestehen im Gemüse- und Obstbau, Dauergrünland und Ökolandbau. Im Vertragsanbau schließen außerdem viele Lebensmittelunternehmen den Klärschlammeinsatz aus.

Um das Ziel des Nährstoffrecyclings aus Klärschlamm zu erreichen, sollte die Rückgewinnung von schadstofffreiem Phosphat in Klär- oder Verbrennungsanlagen stark voran getrieben werden. Denn weltweit sind die Phosphatreserven stark begrenzt und Phosphat ist ein essentieller Pflanzennährstoff. Etwa die Hälfte der rund  2 Millionen Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse, die jedes Jahr in Deutschland anfallen, wird verbrannt. Technische Rückgewinnungsmöglichkeiten bestehen bereits, sind jedoch wirtschaftlich betrachtet noch nicht konkurrenzfähig zum Phosphatdünger-Import. Das wird sich in Zukunft ändern. Phosphatrecycling und Schutz des Kirchenlandes vor unkalkulierbaren Risiken schlissen sich also nicht aus!