27.01.2015
Kirchenland

Kirchenland ist ein Bodenschatz

Kirchvorstände machen oft die Erfahrung, dass bei begehrtem Pachtland der sicherste Pachtgrundsatz lautet: Ärger ist vorprogrammiert!
Erste Anregungen für eine gerechte Kirchenlandverpachtung können Vergabekriterien bieten: Kirchenzugehörigkeit
Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche
Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche
Zugehörigkeit zu einer Kirche der "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland"

Wirtschaftliche bzw. soziale Bedürftigkeit/Verträglichkeit
z. B. ökonomisch erforderliche Mindestflächengrößen von Betrieben
z. B. traditionell lange, kontinuierliche Verpachtung an den gleichen Pächter
z. B. räumliche Nähe des Pächterbetriebs zur Pachtfläche (Pächter aus dem Dorf)

Ökologische Verträglichkeit der Bewirtschaftung
Z. B. Anerkannter Betrieb des Ökologischen Landbaus
Z. B. Einhaltung des kirchlichen Klärschlammausbringungsverbots
Z. B. Einhaltung des kirchlichen Anbauverbots von gentechnisch veränderten Pflanzen
Z. B. Beitrag zur Landschaftspflege

Tierethische Kriterien
Z. B. Artgerechte Tierhaltung
Höhe des Pachtpreisangebots

Die Kirchenvorstände müssen individuell entscheiden und die örtlichen Kriterien gegeneinander abwägen. In einigen Landeskirchen gibt es transparente Punktesysteme für Verpachtungskriterien. In anderen Kirchengemeinden wird gelost.
Für juristische Fragen in Bezug auf die Verpachtung von Kirchenland steht Ihnen in der EKHN-Kirchenverwaltung die Abteilung "Grundstücksverwaltung und -angelegenheiten" zur Verfügung:

Herr Lutz Schinke
Tel. 06151/405337
Postanschrift:
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt

Für landwirtschaftliche Fragen in Bezug auf die Verpachtung von Kirchenland steht Ihnen Dr. Maren Heincke zur Verfügung.