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Foto: ©87056034_morganka/fotolia.com
17.06.2016
Sonntagsschutz

Callcenter wollen sonn- und feiertags arbeiten dürfen

Im November 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG; Az. 6 CN 1 .13) die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung u.a. für telefonische Dienstleistungen für unwirksam erklärt. Auf Wunsch der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Länder prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) derzeit, ob für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in sog. Callcentern die Voraussetzungen für eine Gemeinwohlverordnung vorliegen. Eine solche Verordnung zur Regelung einer Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot kommt in Betracht, wenn Gründe des Gemeinwohls, insbesondere auch zur Sicherung der Beschäftigung vorliegen, die eine Sonn- und Feiertagsbeschäftigung rechtfertigen würden.

Am Montag, dem 6. Juni 2016 fand, auf Einladung des Fachmagazins SQUT (Service, Qualität und Technik) im deutschen Bundestag ein Gespräch zwischen Abgeordneten, Vertretern der Callcenter Branche sowie einem Vertreter der Kirchen statt. Dr. Ralf Stroh nahm im Auftrag der EKD an diesem Gespräch teil. Jedem Teilnehmer wurden zwei Minuten eingeräumt, um in einem kurzen Statement die eigene Position darzustellen. Statement von Pfarrer Dr. Ralf Stroh, ZGV, Referat Wirtschaft und Finanzpolitik

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