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Foto: Christian Schwier, AdobeStock 330487671
Perspektiefe Spezial, April 2020

Der Markt in Zeiten der Corona-Pandemie: Wirtschaftsethische Überlegungen zur aktuellen Lage

WIRTSCHAFT & FINANZPOLITIK: Ethische Besinnung entlastet nicht von eigener Entschei­dung. Das gilt auch für wirtschaftsethische Überlegungen. Der ihnen eigene Charakter des Allgemeinen ist nicht Zei­chen ihrer Realitätsferne, sondern dient ganz im Gegen­teil dazu, dem durch sie orientierten Urteil zu ermöglichen, sich der unhintergehbaren Individualität einer jeden Hand­lungssituation zu öffnen, ohne diese durch eine vorgebliche Konkretheit der ethischen Besinnung zu überspielen.

von: Pfarrer Dr. Ralf Stroh, Referat Wirtschaft und Finanzpolitik
„Wie sonst auch ist es in dieser Lage die Pflicht der Starken, den Schwachen dabei zu helfen, ihr Leben wieder selbstständig führen zu können.“ Pfarrer Dr. Ralf Stroh Welche konkrete Handlung einer Situation angemessen ist, vermag letztlich nur die Person zu entscheiden, der in dieser Situation zu handeln zugemutet ist. Ethik ersetzt keine Entscheidungen, sondern orientiert in Ent­scheidungssituationen, indem sie darauf auf­merksam macht, welche Arten von Überlegungen in die Entscheidung einfließen sollten, wenn sie denn realitätsbezogen die ganze Fülle von Aspekten mit in den Blick nehmen soll – gerade in Situationen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich in ihnen ein einzelner Aspekt in den Vordergrund drängt und alle übrigen zu vergleichgültigen scheint. Die scheinbare Abständigkeit der ethischen Besinnung vom konkreten Handeln – wie jeder Besinnung sonst auch – dient also gerade der unverkürzten Sachgemäßheit des Handelns. Die gegenwärtige Corona-Pandemie verur­sacht eine gesamtgesellschaftliche und globale Krise, die sich signifikant von anderen Lebens­risiken und Lebenskrisen unterscheidet. Sie ist von der Art, dass die mit ihr verbundenen Lasten weder durch Vorsorge noch durch Instrumente des Versicherungswesens in ausreichendem Maße abgefedert werden können. Beides setzt nämlich voraus, dass das wirtschaftliche Leben im Großen und Ganzen noch intakt ist. Wo aber das wirtschaftliche Leben und der Markt in seinen wesentlichen Zügen zum Erliegen kommen, kann mit den üblichen In­stru­menten des Marktes auch keine Abhilfe ge­schaffen werden. Wo aber kein funktionierender Markt gegeben ist, um Angebot und Nachfrage miteinander zu koordinieren, müssen vorübergehend andere Instrumente herangezogen werden, um die Ver­sorgung mit Gütern zu gewährleisten – nicht, um den Markt überhaupt zu verabschieden, sondern ganz im Gegenteil mit den Ziel, möglichst zügig wieder einen funktionierenden Markt organisieren zu können.

Solidarität ist immer Hilfe zur Selbsthilfe

Das setzt voraus, dass die bisherigen Marktteil­neh­mer am Leben erhalten werden, um überhaupt in der Lage zu sein, dereinst wieder am Markt teilnehmen und sich dem Wettbewerb stellen zu können.
Da die aktuelle radikale Krise den einzelnen Marktteilnehmer nicht durch eigenes wirtschaftliches Fehlverhalten getroffen hat und nicht er selbst die Verantwortung für sein Unvermögen, sich selbst am Markt zu erhalten, trägt, ist es die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, ihm in seiner Notlage solidarisch beizustehen. Wie sonst auch ist es in dieser Lage die Pflicht der Starken, den Schwachen dabei zu helfen, ihr Leben wieder selbstständig führen zu können. Soli­darität ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Wenn es aufgrund der aktuellen Rahmen­bedingungen nicht möglich ist, dass die jetzt gewährte Hilfe vom Empfänger später zurückerstattet wird, ohne den Hilfeempfänger dauerhaft an einer selbstständigen Teilnahme am Markt zu hindern, ist diese Hilfe ohne Verpflichtung zur Rück­erstattung zu gewähren. Das hier wie auch sonst immer mögliche Phänomen der unsolidarischen Ausnutzung solidarischen Handelns ist natürlich im Auge zu be­halten und nach Möglichkeit zu unterbinden, darf aber nicht dazu führen, dass solidarisches Han­deln überhaupt unterbleibt.

Lasten solidarisch miteinander tragen

Wie Handeln überhaupt vollzieht sich auch das hier angezeigte solidarische Handeln sowohl in informeller Form wie auch in formeller institutionalisierter Form. Zu den informellen Formen zählen etwa die vielen fantasievollen Formen der Nachbar­schafts­hilfe, des ehrenamtlichen Engagements und der philanthropischen Spendenbereitschaft. Da es sich aber nicht um eine punktuelle, sondern um eine gesamtgesellschaftliche und globale Krise handelt, bedarf es zu ihrer Bewältigung unverzichtbar auch formeller Instrumente, die in dieser Größenordnung notwendigerweise staatliche und zwischenstaatliche Regelungen sein müssen. Die hierfür notwendigen Mittel übersteigen aufgrund des radikalen Charakters der Krise natur­gemäß die bisher in Anspruch genommenen und zur Verfügung stehenden Mittel. Es müssen folglich zusätzliche Mittel in Anspruch genommen werden, die nach Lage der Dinge nur dadurch gewonnen werden können, dass der Staat denjenigen, die durch die aktuelle Situation weniger stark belastet sind oder vielleicht sogar von dieser Situation profitieren, Lasten zumutet, um denen, die unter unzumutbaren Belastungen leiden, Lasten abzunehmen und ihr Überleben zu sichern. Angezeigt ist also weniger eine zusätzliche Staatsver­schul­dung – auch wenn diese unvermeidbar sein mag –, als vielmehr eine zusätzliche Indienstnahme der aktuell belastbaren Teile der Gesellschaft. Dies natürlich immer mit Augenmaß und ohne ein solches Übermaß zu erreichen, das diese selbst in existenzielle Notlagen bringen würde. Ziel kann in keinem Fall sein, die Situation vor der Krise einfach unreflektiert wiederherstellen zu wollen. Das hieße, die Radikalität der Krise nicht ernst zu nehmen. Ziel muss immer sein, Lasten solidarisch miteinander zu tragen und dadurch dem Gemeinwohl zu dienen, das eben gerade nicht in einem bestimmten Status Quo besteht, sondern in einer spezifisch qualifizierten Haltung des gesellschaftlichen Miteinanders – eben dem der Solidarität.
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