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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Kein NPD-Verbot, Foto: ©fotolia_110438704_kamasigns
20.01.2017
Zentrum

Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht verboten

Eine Partei, die laut Einschätzung von Experten eine programmatische und sprachliche Nähe zum Nationalsozialismus aufweist. Die EKHN dagegen steht für Toleranz und Vielfalt. Wie steht der Pressesprecher der EKHN zum Urteil?

Die NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag Vormittag entschieden. Zwar stellten die Richter fest, dass die NPD „verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus“ sei, aber die Partei könne die Demokratie nicht ernsthaft bedrohen. 

Der Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Rahn, kann das Urteil nachvollziehen. Denn das Recht setze in Deutschland sehr hohe Hürden für das Verbot einer Partei. Allerdings sieht er die Befürchtungen von Skeptikern bestätigt: „Jetzt hat die NPD auf Zeit einen demokratischen Persilschein ausgestellt bekommen und durfte sich über hohe mediale Aufmerksamkeit freuen.“ 

Zivilgesellschaft gefragt, um Köpfe und Herzen zu erreichen
Hinter der Diskussion um das NPD-Verbot stünden aber viel grundlegendere Fragen. Zum Beispiel ob Abgrenzung und Ausgrenzung die Kennzeichen Deutschlands sein sollten oder Offenheit und Toleranz. Das sei aber nicht allein eine Frage an die Gesetze. „Hier sind alle gefragt, die Hirne und Herzen von denjenigen zu erreichen, die meinen, mit menschenverachtenden Ideologien Staat machen zu können,“ so Rahn. 
Bereits im Jahr 2001 hatten die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat Verbotsanträge gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Das Gericht stellte die Verfahren jedoch im Jahr 2003 aus Verfahrensgründen ein.  B. Schröter, Ev. Medienhaus Frankfurt

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