05.03.2015
Wirtschaft & Finanzpolitik

TTIP: Das transatlantische Freihandelsabkommen

Seit Sommer 2013 verhandeln die Europäische Union und die USA unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit das transatlantische Freihandelsabkommen.  Verbände und Organisationen, die eine differenzierte und kritische Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA vertreten, sind ebenfalls aktiv. So hat das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN sich im Oktober 2014 dem „Rheinland-Pfälzischen Netzwerk gegen TTIP“ angeschlossen. Ziele und mögliche Vorteile des Freihandelsabkommens TTIP
Ziel des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP ist es, den Handel zwischen den USA und der EU zu fördern. Ein Teil der Handelsbarrieren wie etwa in der Automobilindustrie würden fallen, einheitliche Regulierungen sollen die Geschäfte erleichtern. Bisher entstehen beispielsweise Mehrkosten, weil die PKWs für Europa mit orangefarbenen und für die USA mit roten Blinklichtern ausgestattet werden müssen. Technische Standards sollen durch TTIP vereinheitlicht und die Zölle zwischen den beiden Wirtschaftsräumen weitgehend abgeschafft  werden. Zudem sollen amtliche Einschränkungen abgebaut, Normen für Zulassungsverfahren für Industriegüter gewährleistet und der Investitionsschutz sichergestellt werden. Dadurch erhoffen sich u.a. die chemische Industrie, der Maschinenbau und die Automobilbranche Umsatz- und Gewinnsteigerungen. Schätzungen zufolge sollen dadurch bis zu 110.000 neue Arbeitsplätze in der Bundesrepublik entstehen. Allerdings gibt es auch Studien, die geringe Wachstumsgewinne prognostizieren, bzw. Wohlstandverluste erwarten. Doch was veranlasst Gruppen und Verbände von Attac über den Deutschen Städte- und Gemeindebund bis zum Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN ihre Bedenken deutlich zu äußern?

Zentraler Punkt: Investitionsschutz mit weitreichenden Folgen für Demokratie, Umwelt und Soziales
Einer der zentralen Punkte der Kritiker bezieht sich auf den Investitionsschutz, der durch Schiedsgerichte gewährleistet werden soll. Ursprünglich war der Sinn eines Schiedsgerichtes, einen Unternehmer vor staatlicher Willkür (z.B. Enteignungen) zu schützen, wenn er viel Geld in eine Fabrik im Ausland investiert hat. Doch dies bezog sich vor allem auf instabile Staaten, die nicht nach rechtsstaatlichen Maßgaben funktionierten. So besteht beispielsweise seit 1959 ein entsprechendes Abkommen zwischen Pakistan und Deutschland. Der Unternehmer konnte sich bei Streitfragen an ein internationales Schiedsgericht wenden und war nicht auf ein Gericht des jeweiligen Landes angewiesen.
Die Kritiker befürchten bei Inkrafttreten von TTIP, dass Unternehmen die demokratisch ausgerichtete Bundesrepublik vor einem Schiedsgericht anklagen und Schadensersatz verlangen können, wenn das Parlament beispielsweise erhöhte Verbraucherschutz- und Umweltstandards beschlossen hat. Ein Schiedsgericht bietet nicht die Möglichkeit zur Berufung und Richter können die Öffentlichkeit von Teilen des Verfahrens ausschließen.
Kritiker des TTIP führen hier den Fall des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall ins Feld, dem Deutschland Milliarden zahlen musste, weil die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen hatte und damit der Wert der Kernkraftwerke gemindert wurde. Mit dem Dreh- und Angelpunkt „Investitionsschutz“ sind somit weitere Themen verknüpft, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden wie Fracking, kommunale Dienstleistungen oder Arbeitnehmerrechte. Die wichtigsten Diskussionspunkte Rheinland-Pfälzisches Netzwerk gegen TTIP Stellungnahme des Kirchlichen Dienstes in der ARbeitswelt zu TTIP
Beschluss der 11. EKD-Synode zum geplanten Freihandelsabkommen, 12. November 2014