27.01.2015
Biotreibstoff

EU-Agrotreibstoffpolitik

Die EU hat sich 2009 auf Grundlage der Erneuerbare-Energien-Richtlinie das Ziel gesetzt, dass jeder EU-Mitgliedstaat im Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Verkehrssektor energetisch auf 10 % gesteigert haben soll. Die soll zum Großteil durch den Einsatz von Agrotreibstoffen (Bioethanol, Biodiesel) erfolgen. Die Bundesregierung hat sich sogar ein noch ehrgeiziger es Ziel für 2020 gesetzt, die Biokraftstoffquote soll dann 13,2 % betragen. Kraftstoffunternehmen müssen in Deutschland seit dem Jahr 2007 einen gesetzlich festgelegten Anteil ihres Kraftstoffabsatzes in Form von Agrotreibstoffen absetzen. Für die Jahre 2010 bis 2014 beträgt diese energetisch berechnete Biokraftstoffquote 6,25 %. Ab dem Jahr 2015 werden die Biokraftstoffquoten auf die Treibhausgasminderung als Bezugsgröße umgestellt. Weitere Informationen:

Hintergrundpapier zur Agrotreibstoffpolitik, 2012

Resolution der EKHN-Synode zu Biosprit, April 2012

Energie vom Acker, 2009