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Foto: ZGV
15.12.2015
Klimaschutz

Das Klimaabkommen war der erste Schritt. Jetzt müssen Staaten Rahmenbedingungen für Klimapolitik festlegen

Dr. Hubert Meisinger, Referent für Umweltfragen im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (ZGV), hält das Klimaabkommen von Paris für eine zukunftsfähige Vereinbarung, die Erderwärmung einzudämmen.

„Insbesondere die Blickrichtung auf 1,5 Grad Erwärmung anstelle der bisher alleine im Raum stehenden 2,0 Grad ist ein Meilenstein, hinter den die Staaten der Welt nun nicht mehr zurückfallen können“, so Meisinger in einer ersten Reaktion auf Paris.

Auch die Aufnahme eines Kapitels über Schäden und Verluste ist für ihn ein Schritt in die richtige Richtung: „Der Blick wird damit darauf gelenkt, was schon längst eingetreten ist – Klimawandel ist kein Ereignis, das erst in der Zukunft stattfinden wird.“

55 Staaten müssen zustimmen
Das Klimaabkommen soll am 22. April 2016 unterzeichnet werden. Bis dahin müssen  mindestens 55 Staaten dem Vertrag verbindlich zugestimmt haben, die gemeinsam für mindestens 55 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes verantwortlich sind.
Da das Kyoto-Protokoll als Vorläuferabkommen  im Jahre 2020 ausläuft, wird der neue Vertrag erst ab dann in Kraft treten. „Dennoch müssen wir heute schon so handeln, als ob das Abkommen von Paris bereits in Kraft getreten sei“, so Meisinger.

Verbindliche Rahmenbedingungen nötig
Die Zeit bis dahin muss genutzt werden, um auf nationaler und europäischer Ebene möglichst schnell verbindliche Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung der Klimapolitik festzulegen. „Es ist auch im Interesse der Wirtschaft, möglichst schnell klare Vorgaben und damit Planungssicherheit für die erforderlichen Investitionen zu erhalten“, betonte Dr. Brigitte Bertelmann, Referentin für Wirtschaft und Finanzpolitik im ZGV. Geklärt werden muss, ob man sich an 1,5 oder 2 Grad Klimaerwärmung orientiert. Auf dieser Grundlage sind konkrete Grenzwerte für Emissionen, Energieverbrauch und akzeptierte Prüfverfahren zu entwickeln.

Die Klimakonferenz war nach Einschätzung von Dr. Brigitte Bertelmann insofern auch eine Wirtschaftskonferenz, als von ihr starke, innovative Impulse für Investitionen in eine dekarbonisierte, klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft ausgehen können. Dies müsse sich  in den öffentlichen Investitionen und Ausgaben zur nachhaltigen Förderung von entsprechenden Forschungs- und Bildungsprogrammen niederschlagen.

Kultureller Wandel nötig
Der ökumenische Prozess Umkehr zum Leben – den Wandel gestalten, ein Zusammenschluss von über dreißig Kirchen, kirchlichen Verbänden und Einrichtungen will den dafür erforderlichen kulturellen Wandel in Kirche und Gesellschaft mit gestalten. Politischer und wirtschaftlicher Wandel hin zu einer nachhaltigen, postfossilen Gesellschaft müssen eingebettet werden in einen kulturellen Wandel, der alternative Lebens- und Wohlfahrtsmodelle anbietet und erfahrbar macht. Dafür wollen sich Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auf der Grundlage ihrer Schöpfungsverantwortung gemeinsam einsetzen.

Klimaschutz in der EKHN
Auch die EKHN ergreift weitreichende Maßnahmen, um ihrer Schöpfungsverantwortung gerecht zu werden. Die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes wird von zwei Klimaschutzmanagern begleitet, die dafür Sorge tragen, dass Energieberatung und eine „grüne“ Gemeinde zu Standards in der EKHN werden können. Ab dem kommenden Jahr wird die EKHN zudem damit beginnen, ihre Gelder aus Unternehmen abzuziehen, die ihre Umsätze vorwiegend mit fossilen Brennstoffen machen. Damit greift die EKHN Impulse der „Fossil Free Divestment Bewegung“ auf, die dazu auffordert, Investitionen aus fossilen Energieunternehmen zurückzuziehen: kein Geld für Kohle, Gas und Erdöl. Zudem wurde Nachhaltigkeit als Prinzip kirchlichen Handelns in der neuen Kirchlichen Haushaltsordnung neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgenommen.


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