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Foto: Norbert Feulner, KDA Bayern
03.03.2016
Sonntagsschutz

Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz

„Es dreht sich was beim Sonntagsschutz“ – unter diesem Motto stand die 6.Zeitkonferenz der Allianz für den freien Sonntag auf Bundesebene. Zahlreiche höchstrichterliche Urteile haben in den zehn Jahren seit Bestehen der Sonntagsallianz auf Bundesebene den Schutz des arbeitsfreien Sonntags entscheidend gestärkt.
Maßgeblich hierfür war vor allem ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2009. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D. Hans-Jürgen Papier hatte damals an diesem Urteil mitgewirkt und gab als Hauptredner der 6.Zeitkonferenz Einblick in die aktuelle Lage des Sonntagsschutzes aus verfassungsrechtlicher Sicht.

Sonntagsschutz aus verfassungsrechtlicher Sicht

Zentrale These seines Vortrages war die Aussage: „Aus Sicht der Verfassung ist Sonntagsschutz Freiheitsschutz“. Die Verfassung gebietet einen starken Schutz des arbeitsfreien Sonntages, um jene Freiheiten zu schützen, ohne die eine demokratische Gesellschaft nicht lebensfähig ist.

Eine stabile Demokratie benötigt Freiräume jenseits ökonomischer Interessen, um sich ihrer sozialen Grundlagen zu vergewissern. Dahinter müssen aus Verfassungssicht unternehmerische Interessen und Konsumentenwünsche zurückstehen.

Ausdrücklich zeigte er sich zufrieden darüber, dass Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2009 seitdem völlig sachgemäß zur Grundlage ihrer Entscheidungen gemacht hätten. (Im Internet findet sich ein Videomitschnitt des Vortrages: https://www.youtube.com/watch?v=Ku3bOah-XFI )

Verstöße vor Ort dokumentieren

Friedrich Kühn, juristischer Berater der Allianz für den freien Sonntag, ergänzte den Vortrag von Hans-Jürgen Papier um weitere aktuelle Informationen und ermutigte die Unterstützer der Sonntagsallianzen, aufmerksam die Lage des Sonntagsschutzes vor Ort zu beobachten und eventuelle Verstöße zu dokumentieren und juristisch prüfen zu lassen.

Beispielhaft hierfür ist ein von Kühn begleitetes Vorhaben der hessischen Allianz, die hessische Kommunen und Landkreise anschreiben wird, um diese auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 hinzuweisen, mit welchem die Anforderungen an die Zulassung von Sonntagsöffnungen aufgrund von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen gemäß Ladenschlussgesetz deutlich angehoben wurden.

Die Kommunen und Landkreise werden auf die geltende Rechtlage und die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Sonntagsschutz aufmerksam gemacht, damit sie diese bei anstehenden Entscheidungen in Sachen Sonntagsöffnungen und Sonntagsarbeit berücksichtigen. Andernfalls gehen sie das Risiko ein, dass unsachgemäße Entscheidungen kurzfristig juristisch kassiert werden.

Gegen Sonntagsarbeit in Callcentern

Im Zuge der Konferenz startete die Allianz für den freien Sonntag auch eine bundesweite Unterschriftenaktion gegen die Sonn- und Feiertagsarbeit in Call Centern. "Es besteht kein gesetzlicher Regelungsbedarf, branchen- und berufsspezifische Ausnahmen bei der Arbeit am Sonntag zuzulassen“, erklärte der Verfassungsjurist Papier. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil gegen Sonntagsarbeit in Call Centern in Hessen bestätigt.

Mit der Unterschriftenaktion "Sonntagsarbeit - Nein, danke!" setzen sich Gewerkschaften und kirchliche Arbeitnehmerorganisationen für die bundesweite Umsetzung des Verbotes der Sonntagsarbeit in Call Centern ein. "Wenn die Beschäftigten unter der Woche genug verdienen, muss man sie nicht noch mit Sonntagszuschlägen locken. Auch die Call Center-Mitarbeiter wollen einen freien Sonntag", so ver.di-Gewerkschafter Ulrich Beiderwieden.

Pfarrer Dr. Ralf Stroh, Referat Wirtschaft und Finanzpolitik, ZGV und Mitglied der Bundesallianz für den freien Sonntag




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