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04.05.2016
Sonntagsschutz

Faktencheck zur Rechtslage in Sachen Sonntagsöffnungen

Wiesbaden, 2. Mai 2016. „Kommunen halten sich noch nicht überall an die klaren rechtlichen Bedingungen, die an eine Genehmigung von Sonntagsöffnungen geknüpft sind“, so Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel der Gewerkschaft ver.di und Mitglied der Sonntagsallianz Hessen. Obwohl eine Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen den Sonntagsschutz in den vergangenen Jahren juristisch immer genauer definiert hätten und darüber bundesweit in allen Medien berichtet worden sei, gebe es immer noch Kommunen, die Ausnahmegenehmigungen für verkaufsoffene Sonntage erteilten, ohne zu prüfen, ob zum Beispiel der für eine Ausnahmegenehmigung zwingend notwendige Anlassbezug vorliege. Die Allianz für den freien Sonntag hatte daher Anfang April die hessischen Kommunen und Landkreise brieflich über die neue Rechtsprechung informiert. Bereits einen Tag nach dieser Informationskampagne wurde deren Notwendigkeit evident, als die geplante Ladenöffnung zur Musikmesse in Frankfurt vor Gericht aufgrund offenkundiger Missachtung der geltenden Rechtslage keinen Bestand hatte. Die Allianz für den freien Sonntag in Hessen bedauerte auf ihrer Pressekonferenz, dass auch in den Medien häufig noch als Reaktion auf solche Urteile der Eindruck erweckt werde, es bestünde für Geschäftstreibende und Kommunen eine nicht akzeptable Rechtsunsicherheit, die eine zuverlässige Planung von Sonntagsöffnungen unmögliche mache. Dabei habe doch sogar Stefan Grüttner, der hessische Minister für Soziales und Integration, in einer aktuellen Stunde des Landtages klipp und klar im Blick auf das jüngste Scheitern einer Sonntagsöffnung in Frankfurt festgestellt: „Das Thema Ladenöffnung an Sonntagen beschäftigt uns nun zum wiederholten Male. Häufig sind Urteile des hessischen Verwaltungsgerichtshofs oder der Verwaltungsgerichte Gegenstand gewesen. Diese Diskussion kann eigentlich nicht unbemerkt an denjenigen vorbeigegangen sein, die für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags Verantwortung zeigen. Das sind in der Regel die Kommunalverantwortlichen. Im Hinblick auf die Genehmigung und im Hinblick auf die Fürsorge und des Interesses der örtlichen Einzelhändler wäre es sicherlich notwendig, sich mit solch einschlägigen Gerichtsurteilen auseinanderzusetzen, um die Chancen abzusehen, ob eine solche Genehmigung erfolgreich sein kann oder nicht. Insofern habe ich keinerlei Verständnis für die Entscheidung des Wirtschaftsdezernenten im Frankfurter Magistrat, solche Öffnungszeiten zu genehmigen. Es war der Versuch, ein Verwaltungsgericht zu umgehen“. Gerichtliche Auseinandersetzung nur als Notlösung Die Allianz für den freien Sonntag erklärte deutlich, sie wolle nicht gegen jede einzelne kommunale Zulassung einer Sonntagsöffnung vor Gericht ziehen. Es gehe ihr gar nicht darum, lokale Märkte oder Straßenfeste, die eindeutig Ausdruck der regionalen Geselligkeit seien, juristisch zu blockieren. Aber dort, wo es nur um ökonomische Interessen gehe und ein geselliges Miteinander „jenseits von Angebot und Nachfrage“ nicht mehr gegeben sei, werde man juristisch klären lassen, inwiefern dies noch mit dem Sonntagsschutz vereinbar sei. Die Allianz für den freien Sonntag legte auch Wert darauf, dass es ihr nicht darum gehe, den wirtschaftlichen Erfolg von Geschäftsleuten zu torpedieren. „Vielmehr sollten angesichts der klaren Rechtslage Kommunen, Geschäftsleute, Gewerkschaften und Kirchen gemeinsam darüber nachdenken, welche Gestaltungsmöglichkeiten sie haben, damit die berechtigten ökonomischen Interessen von Arbeitnehmern und Geschäftsleuten an den Werktagen zu ihrem Recht kommen“, so Pfarrer Dr. Ralf Stroh vom Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau. Die Allianz sehe sich nicht als Allianz gegen die Wirtschaft, sondern als Allianz für den freien Sonntag für alle, auch für Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber und deren Familien.

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