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Foto: Rolf Oeser
22.06.2020
Sonntagsschutz

Keine Sonderöffnungen von Geschäften am Sonntag mehr


Die Sonderöffnungen der Geschäfte am Sonntag sind vom Tisch. Die hessische Landesregierung hat beschlossen, dass verkaufsoffene Sonntage ab kommenden Montag wieder ausschließlich nach den Vorgaben des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes möglich sind. Während der Corona-Pandemie hatte Hessen bislang grundsätzlich die Sonntagsöffnung ermöglicht.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau begrüßt die Entscheidung der hessischen Landesregierung, die besonderen Sonntagsöffnungen in der Coronakrise wieder zurückzunehmen. Die Allianz für den freien Sonntag, in der auch die EKHN Mitglied ist, hatte gegen die Regelung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage erhoben. Hessen gehörte zu den letzten Bundesländern, die Sonderregelung noch nicht aufgehoben hatten.

Scherf sieht wichtigen Erfolg im Engagement für den freien Sonntag

Die hessen-nassauische stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf sieht die jüngste Entwicklung als „wichtigen Erfolg im Engagement für arbeitsfreie Sonntage“ an. Dass die überwiegende Mehrheit der Bundesländer die Möglichkeiten zu Sonderöffnungen an Sonntagen sehr schnell wieder zurückgenommen habe, deute nach Scherf darauf hin, dass den politisch Verantwortlichen sehr bewusst sei, wie wichtig der durch das Grundgesetz gewährte Sonntagsschutz für das Gemeinwohl sei. Dass dem Hessen nun gefolgt sei und die vor dem Verwaltungsgericht eingereichte Klage nun überflüssig sei, sieht sie als „sehr positive Entwicklung“.

Die besondere Wertschätzung des Sonntages durch die jüngsten Entscheidungen werde von der christlichen Tradition geteilt, erklärte Scherf. Nach christlichem Verständnis unterstreiche der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der Besinnung die Würde des Menschen, die unabhängig von Leistung und Erfolg gelte. Der Sonntag bleibe damit eine wichtige „gesellschaftliche Errungenschaft, die unter allen Umständen schützenswert ist“.

"Willkür hat - vorläufig - ein Ende gefunden"

„Die Klage der Allianz für den freien Sonntag gegen die allgemeine Sonntagsöffnung in der Corona-Verordnung war erfolgreich, ehe der Hessische Verwaltungsgerichtshof überhaupt eine Chance hatte, darüber zu verhandeln“, erklärt Martin Mohr, Diözesansekretär der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Limburg und Aktiver in der Allianz für den freien Sonntag: „Wenn die Hessische Landesregierung heute diese unsägliche Regelung wieder streicht, so tut sie dies sicher in der Gewissheit, dass eine rechtliche Auseinandersetzung deren Rechtswidrigeit festgestellt hätte. Die "Allianz" half mit dem von ihr angestrengten, aber nicht vollendeten Eilverfahren offensichtlich beim Überdenken des seit Monaten unverändert fortgeschriebenen Eingriffs in den grundgesetzlich garantierten Sonntagsschutz. Damit hat die Willkür – vorläufig – ein Ende gefunden.“

Ist die Sonntagsöffnung in der Corona-Verordnung rechtens?

Da die Gefahr einer zweiten „Welle“ von Corona-Infektionen durchaus nicht gebannt ist, werde die Allianz für den freien Sonntag prüfen, ob sie nach voraussichtlicher Einstellung des Eilverfahrens rein vorsorglich ein Hauptsacheverfahren beantragen werde. Denn dadurch würde zum einen nachträglich die Frage der Rechtmäßigkeit der Regelung in der bisherigen Corona-Verordnung geklärt werden können. Zum anderen könnte eine obergerichtliche Entscheidung für den Sonntagsschutz die Hessische Landesregierung von einer Wiederholung abhalten.

Hessen wird wieder "normal"

Hessen hatte dem Einzelhandel die Sonderöffnungen ermöglicht. Die Allianz für den freien Sonntag kritisierte dies als „Freifahrtschein“ und verwies auf die Praxis in Rheinland-Pfalz. Dort sei die Corona-Verordnung mit den Sonntagsverkauf bereits  am 7. April widerrufen worden, weil sich herausgestellt habe, dass die Versorgung der Bevölkerung nunmehr auch ohne die Öffnung an Sonn- und Feiertagen sichergestellt sei. Die Allianz hatte am vergangenen Mittwoch deshalb Klage gegen die andauernden Sonderöffnungen am Sonntag eingereicht.
Nach dem hessischen Ladenöffnungsgesetz sind maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune möglich, sofern es dafür einen besonderen Anlass wie Messen oder Märkte gibt. Zu dieser Praxis will das Land Hessen ab kommenden Montag zurückkehren.
 
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist über ihr Zentrum gesellschaftliche Verantwortung Mitglied der Allianz für den freien Sonntag, in der auch Einrichtungen und Organisationen der Katholischen Kirche mitwirken. von Bernd Biewendt

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